Seit 1997 sind Hersteller verpflichtet in den INCI (International Nomenclature Cosmetic Ingredients) die zur Herstellung verwendeten Stoffe auf den Verpackungen zu deklarieren. Die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe erfolgt EU-weit, sowie mittlerweile auch in vielen anderen Ländern der Welt. Die Inhaltsstoffe werden dabei in absteigender Reihenfolge der Konzentration angeführt.
Allergiker profitieren von diesem Verbraucherschutz am meisten, sie können anhand der einheitlichen Bezeichnung identifizieren, ob sie das Produkt meiden sollten.
Auch Duftstoffmischungen bzw. einzelne Duftstoffe müssen in den INCI als „Parfum“ gekennzeichnet werden. Es handelt sich dabei um 26 Riechstoffe, die als Allergene ab einer Einsatzkonzentration von 0,001 % gekennzeichnet werden müssen. Jenes können sowohl synthetische Stoffe, als auch Stoffe natürlicher Herkunft sein.
Eines der 26 deklarierungspflichtigen Riechstoffe ist z.B. Linalool, das in ätherischen Ölen (Bergamotte, Thymian, etc.) sowie in Kräutern und Gewürzen (Zimt, Majoran, etc) vorkommt.
Bei deklarierungspflichtigen Riechstoffen wird davon ausgegangen, dass sie überdurchschnittlich oft Allergien auslösen. Duftstoffallergien äußern sich z.B. durch Rötungen, Juckreiz oder Blasen, zumeist nur dort wo der Kontakt zur Haut hergestellt wurde. Als antiallergen gekennzeichnete kosmetische Duftstoffe enthalten entweder keine der 26 kennzeichnungspflichtigen Riechstoffe oder jene in einem geringeren Ausmaß als 0,001%.
Wir führen folgende antiallergen kosmetische Duftöle in unserem Sortiment:
Wir freuen uns, wenn wir dabei Ihren persönlichen Favoriten dabei haben!